Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Vertragsparteien
Parteien des Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und die
Odenwälder Schreibstube, Hüttenthaler Straße 102, 64756 Mossautal-Güttersbach (Auftragnehmer),
vertreten durch Herrn Dieter Berlieb.
2.
Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers über das Internet, oder in anderer
Form sind freibleibend. Der Vertragsschluss erfolgt mit Erteilung der
mündlichen Auftragsbestätigung oder des Zugangs der elektronischen
Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der
Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server,
auf dem sich der E-Mail Account des Auftraggebers befindet.
Der Auftragnehmer ist – soweit es der betriebliche Ablauf des
Auftraggebers erlaubt – in der Bestimmung des Arbeitsortes und der Arbeitszeit
frei.
Der Auftragnehmer ist aber berechtigt die Räume und Einrichtungen
des Auftraggebers zur Erfüllung seiner Tätigkeit zu nutzen.
Die Büroräume des Auftragnehmers selbst sind soweit ausgestattet,
dass die Erledigung z. B. übergebene Schreibarbeiten etc. dort erledigt werden
können. Dies bedarf jedoch der Zustimmung des Auftraggebers. Die dem
Auftragnehmer in diesem Fall überlassenen Unterlagen sind vom Auftragnehmer
nach Erfüllung der übertragenen Tätigkeit dem Auftraggeber wieder vollständig
zurückzugeben.
Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit endet das
Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine vorzeitige
Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform. Sie darf von beiden Vertragsparteien
unter Angabe des Grundes jederzeit ausgesprochen werden.
3. Angebote,
Preise, Zahlungsbedingungen
Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sind die Angebote
freibleibend und unverbindlich. Bei über das normale Maß hinausgehenden Dienst-
und Werkverträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene
Abschlagszahlungen zu fordern.
Soweit nicht
anders vereinbart, sind
die in Rechnung gestellten Beträge sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug vom
Auftraggeber zu zahlen.
Die Vergütung
ist eine Bruttovergütung. Abgaben führt der Auftragnehmer selbst ab. Der Auftragnehmer hat das Recht, dass wenn der Auftragwert um 10%
höher ist als vorher vereinbart oder genannt, eine Vorauszahlung oder
angemessene Abschlagzahlungen zu verlangen.
4. Lieferung
Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg,
d. h. via Postsendung, Fax, Überbringung oder über elektronische
Datenfernübertragung.
Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der
Daten. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung der Daten bei der Übertragung
sind alleiniges Risiko des Auftraggebers, soweit sie nicht auf grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers beruhen. Gleiches gilt
bei anderweitiger Lieferung. Im Falle der Lieferung auf anderem Wege als durch
elektronische Datenfernübertragung trägt der Auftraggeber die Kosten des
Versands.
5. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel der Leistung sind vom Auftraggeber, soweit
er Kaufmann im Sinne des HGB ist, unverzüglich, bei Nichtkaufleuten innerhalb
von 14 Tagen, in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail zu rügen. Für die
Nachbesserung ist eine angemessene Frist zu setzen. Unterbleibt eine solche
Fristsetzung, sind Wandlung und Minderung ausgeschlossen. Bei Fehlschlagen
einer Nachbesserung nach Fristsetzung hat der Auftraggeber das Recht auf wahlweise
Wandlung oder Minderung.
6. Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der erbrachten
Leistung bis zur vollständigen Bezahlung vor.
7. Störungen, höhere Gewalt
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden und
Verzögerungen, die aufgrund von Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes,
Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen, sofern nicht im Einzelfall
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
8. Haftungsbegrenzung
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 I, BDSG davon
unterrichtet, dass der Auftragnehmer personenbezogene Daten in maschinell
lesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell
bearbeitet.
Der Auftragnehmer garantiert dabei stets die Einhaltung aller
datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nach Abschluss des Auftrages werden die
ihm überlassenen, bzw. die von ihm erfassten Daten gelöscht.
9. Datenschutz
Der Auftragnehmer ist stets bemüht die ihm überlassenen Daten
sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung durch Viren oder
Sabotageprogramme zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem
heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird
auf das in diesem Zusammenhang verbleibenden Risiko ausdrücklich hingewiesen.
Der Auftragnehmer garantiert jedoch die ihm überlassenen Daten etc.
vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.
10. Versicherungen, Lagerkosten
Für das Eigentum des Auftraggebers, z. B. Datenträger, Prospekte,
Briefpapier usw. wird bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen,
ausgenommen es trifft der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes zu. Eine
Versicherung gegen Feuer, Diebstahl etc. muss der Auftraggeber selbst
abschließen. Kurzzeitige Lagerung von Materialien des Auftraggebers bis zur
Auftragsdurchführung erfolgt kostenfrei.
11. Schweigepflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über sämtliche Einzelheiten
des Auftrages gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, soweit diese
Einzelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind.
12. Anzuwendendes Recht
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten
Geschäftsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte
werden ebenso wie das einheitliche internationale Kaufrecht ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige
Vereinbarung rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Der
Erfüllungsort ist Mossautal-Güttersbach und Gerichtsstand ist Michelstadt.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben diese Bedingungen und der Vertrag
im Übrigen wirksam. Die unwirksame Klausel soll durch eine solche ersetzt
werden, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Klausel am nächsten
kommt.